Erd-, Feuer-, & Seebestattungen

In unserem Kulturkreis ist die Erdbestattung, also die Bestattung in einem Sarg, immer noch die üblichste Form der Bestattung. Bei der klassischen Beerdigung wird der Leichnam im Sarg in einem Erdgrab bestattet. Das Bestattungsgesetz schreibt dafür eine bestimmte Frist vor: Der Verstorbene darf frühestens nach 48 Stunden und muss innerhalb von acht Tagen beerdigt werden.

Einzelgrab oder Wahlgrab

Ein einzelnes Grab kann ein Reihengrab sein, also das Grab, das als nächstes an der Reihe ist. Hier findet der Reihe nach eine Beerdigung statt. Nach einer Ruhezeit von ca. 30 Jahren wird die Grabstelle neu vergeben - eine Verlängerung der Nutzungsfrist ist nicht möglich. Bei einem Wahlgrab kann der Angehörige sich den Ort der Grabstelle aussuchen, die vielleicht besonders schön gelegen ist, etwa auf einem Hügel oder im Schatten eines Baumes. Auch die Belegung und Größe ist wählbar, bis zu vier Särge oder Urnen können hier beerdigt werden, das eignet sich für ein Familiengrab. Die Ruhezeit kann bei einem Wahlgrab beliebig verlängert werden.

Familiengrab

In der jahrhundertealten Tradition Familien in einem gemeinsamen Familiengrab zu beerdigen, kommt die tiefe Verbundenheit und Zugehörigkeit der Familienmitglieder zum Ausdruck  – auch über den Tod hinaus. So ist auch die Vorstellung tröstlich, im Tode wieder mit der Familie vereint zu sein. Bei Ehepaaren wird oft das Familiengrab mit einem Doppelgrabstein besetzt. Früher war es besonders in wohlhabenden Familien üblich, die Toten über Generationen hinweg in einem Familiengrab beizusetzen.

Über die verschiedenen Möglichkeiten für Familiengräber beraten wir Sie gerne.

Ruhezeit

Gräber werden für eine bestimmte Zeit gepachtet. Die Ruhezeit der Erdgräber beträgt auf den meisten Friedhöfen 30 Jahre – auch für Urnengräber. Die genauen Ruhezeiten können bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Vorteile der Erdbestattung

Die Erdbestattung hat eine jahrhundertealte Tradition und ist für viele Menschen ein wichtiges Ritual. Man begleitet den verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg von der Kirche zum Grab, indem man gemeinsam hinter dem Sarg hergeht. Auch die Vorstellung, dass der Verstobene in einem natürlichen Prozess langsam vergeht und wieder zu Erde wird, ist für viele Menschen ein tröstlicher Gedanke. Besonders für Kinder ist es vielleicht einfacher zu begreifen, dass ein geliebter Verwandter nun in einem Sarg liegt.

Grabgestaltung

Die meisten Gräber haben eine Einfassung, einen Grabstein und werden mit Grünpflanzen oder Blumen bepflanzt. Wenn Sie eine Vorstellung davon haben, wie das Grab gestaltet werden soll, können Sie diese gerne mit uns besprechen – wir planen und gestalten gerne mit Ihnen. Auch wenn Sie nicht genau wissen, welche Pflanzen auf das Grab sollen, beraten wir Sie gerne und fachkundig. Wir wissen, welche Pflanzen gut zusammen passen und gedeihen und in welcher Anordnung sie besonders gut zur Geltung kommen z. B. unter Berücksichtigung des Goldenen Schnitts.

Wir gestalten die Bepflanzung auf Wunsch so, dass im Laufe der Jahreszeiten immer etwas auf dem Grab blüht.

Unsere angeschlossene Friedhofsgärtnerei von Holtum setzt alle Ihre Wünsche zur Grabgestaltung für Sie um.

Grabpflege

Ist das Grab einmal angelegt und bepflanzt, muss es auch gepflegt werden, damit es nicht verwildert. Sie können mit uns einen Jahrespflegevertrag abschließen oder einen Dauergrabpflegevertrag über 5 bis 30 Jahre.

Wir halten Grab, Einfassung und Grabstein sauber; entfernen regelmäßig Unkraut, Laub und verblühte Blumen. Wir beschneiden die Pflanzen, damit sie nicht zum Nachbargrab hinüberwuchern, gießen und düngen damit sich Blumen, Sträucher und Bodendecker gut entwickeln können.

Wie oft und in welchem Umfang die Bepflanzung und Pflege erfolgen soll, können Sie selbst bestimmen und mit uns absprechen. Bei allen Fragen zur Grabpflege können Sie sich gerne an unsere angeschlossene Friedhofsgärtnerei wenden.