Die Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einen Sarg gelegt und im Krematorium in einem Ofen bei sehr hohen Temperaturen verbrannt (über 1000°C). Eine Feuerbestattung ist nur mit einer gesonderten Genehmigung erlaubt. Damit die Identität des Toten zweifelsfrei feststeht, ist vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgeschrieben.
Da in Deutschland eine Sargpflicht besteht, wird der Leichnam mitsamt des Sarges verascht. In Ländern, in denen der Hinduismus oder der Buddhismus praktiziert wird, ist die offene Verbrennung üblich; der Tote gelangt so statt in Erde in transzendente Luft. Eine solche Feuerbestattung unter freiem Himmel, ist in Mitteleuropa aber nicht gestattet.
Das Krematorium
Die Einäscherung erfolgt im Krematorium in Duisburg. Wir bringen die/den Verstorbene/n persönlich zum Krematorium und führen die Urnenkapsel mit der Asche auch persönlich wieder zurück und bewahren sie auf oder bringen sie zu dem von Ihnen gewünschten Friedhof.
Die Urnenbeisetzung kann auf einem örtlichen Friedhof Ihrer Wahl stattfinden. Die Ruhefrist beträgt auch bei Urnen in der Regel 30 Jahre.
Im Krematorium Heerlen-Venlo-Blerick in den Niederlanden gibt es außerdem die Möglichkeit die Asche ausstreuen zu lassen, mit oder ohne Beisein der Angehörigen.
Die Trauerfeier
Klassisch findet die Trauerfeier nach der Einäscherung statt – die Beisetzung der Urne im Grab oder die Verstreuung der Asche erfolgt direkt im Anschluss an die Trauerfeier.
Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier aber auch vor der Einäscherung stattfinden. Bei einer Trauerfeier mit Sarg besteht noch eine größere Nähe zum Verstorbenen, da sich die Gedanken auf den Menschen im Sarg richten können. Die eigentliche Beerdigung der Urne findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt – oft im engsten Kreis der Familie.