10 typische Fragen von Angehörigen und Antworten dazu
Frühestens 48 h, spätestens nach 8 Tagen.
Sie können den Verstorbenen zu Hause aufbahren, um in Ruhe von ihm Abschied zu nehmen. Er kann aber auch auf dem Friedhof in einem speziellen Gebäude aufgebahrt werden. Dort gibt es für jeden Verstorbenen einen eigenen schön eingerichteten und dekorierten Raum, in dem Angehörige ungestört Abschied nehmen können.
In Krankenhäusern und Altenheimen gibt es auch Abschiedszimmer, in denen der Tote aufgebahrt werden kann.
Ja, nach Absprache ist das jederzeit möglich.
Wenn Sie schon zu Lebzeiten festlegen wollen, wie Ihre Beerdigung einmal ablaufen soll, dann besteht die Möglichkeit einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abzuschließen.
Wir beraten Sie gerne individuell über einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit der rheinischen Treuhandstelle Köln.
Es ist nicht erwünscht, die Stelle auf der Wiese zu markieren, dafür gibt es spezielle Wiesen auf dem Friedhof. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung: in manchen Friedwäldern dürfen Schilder an den Bäumen angebracht werden, in anderen nicht.
Das können Sie selbst entscheiden, es gibt keine Vorgaben für den zeitlichen Ablauf.
Beides ist möglich, wenn Sie sich die Stelle aussuchen wollen, ist es ein bisschen teurer.
Nein, in Deutschland besteht ein Friedhofszwang, d. h. die Asche von Verstorbenen muss grundsätzlich auf einem Friedhof oder in einem Friedwald beigesetzt werden. Ausnahmen wie z.B. die Seebestattung müssen beantragt werden. Im eigenen Haus oder Garten darf die Urne aber in keinem Fall aufbewahrt werden.